Mo. – Fr.: 8.30 – 12.00 Uhr
Mo., Mi., Do. 13.00 – 16.00 Uhr
Terminvereinbarung:
Termine für ein Beratungsgespräch können entweder telefonisch, per Email oder persönlich während unserer Öffnungszeiten vereinbart werden. Fachliche Beratung kann telefonisch und persönlich nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.
Die Ambulante Sucht Reha Nachsorge (SRN) wird in der Regel am Ende der medizinischen Reha Sucht bei Ihrem Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse) beantragt. Mit der Antragstellung kann die Maßnahme nahtlos bis maximal 3 Monate nach regulärer Entlassung der Reha beginnen und dauert längstens 12 Monate nach Entlassung aus vorheriger Maßnahme. Nach Erhalt einer Kostenzusage und einer Kontaktaufnahme Ihrerseits kann die Maßnahme in Einzelterminen und bei vorhandenem Platz in der Gruppe stattfinden.
Der Schwerpunkt der SRN liegt auf 14 tägigen Gruppenterminen und in der Regel einem Einzeltermin / Paar- oder Familientermin im Monat. Bei Bedarf sind zusätzliche Einzeltermine möglich. Gleichzeitig können Sie eine Selbsthilfegruppe oder eine ambulante Psychotherapie beginnen.
Ziele:
- Stabilisierung der Abstinenzentscheidung unter Alltagsbedingungen, v.a. während des besonders krisenanfälligen ersten Jahres nach dem stationären Behandlungsende
- notwendige, alltagsbezogene Erweiterung der, während der stationären Rehabilitation erworbenen Handlungskompetenzen, zur Aufrechterhaltung der Abstinenz
- konkrete Unterstützung bei der unmittelbaren Bewältigung persönlicher Problemlagen, die für die Patient*innen ein relevantes Krisen-/Rückfallrisiko beinhalten
- Förderung einer beruflichen Stabilisierung/Wiedereingliederung durch gezielte Vermittlung und Sicherstellung notwendiger externer Hilfsmöglichkeiten
- Förderung der Teilhabe am sozialen Leben durch alltagsstrukturierende Hilfen